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Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch den Kauf einer Immobilie in Spanien von mehr als 500.000 Euros

Ausländer die keine EU-Bürger sind können mit einem Gesetz (allgemein als Golden Visa bekannt) eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten, wenn sie 500.000 Euros oder mehr in den Immobiliensbereich in Spanien investieren.

Im Jahr 2013 wurde ein Visa-System für Nicht-EU-Bürger eingeführt
die bedeutende Investitionen tätigen wollen, darunter auch Immobilieninvestitionen.

Es ist der bequemste und schnellste Weg, um eine Aufenthaltserlaubnis in einem europäischen
Land, denn Spanien bietet den anderen Ländern der Gemeinschaft unvergleichliche Vorteile.

Was sind die Voraussetzungen um eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien (Golden Visa) zu bekommen?

Die wichtigsten Vorteile einer Investition in Immobilien an der Costa Blanca und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis in Spanien sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Wem kommt dies zugute?

    Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die schnell eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten möchten, da sie volles Aufenthaltsrecht und einige bedeutende Steuervorteile bietet.

    Das spanische Goldene Visum hat zwei wichtige Vorteile: Es ist nicht erforderlich, sich für bestimmte Zeiträume in Spanien aufzuhalten, und es besteht keine Notwendigkeit, einen steuerlichen Wohnsitz zu haben.

  • Welches sind die Merkmale des Visums?

    Diese Art von Visum gewährt dem Investor zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die um weitere zwei Jahre verlängert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. die Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Investition.

    Das Visum kann um bis zu fünf Jahre mit weiteren Verlängerungen verlängert werden. Das Aufenthaltsvisum für Investoren ist eine Möglichkeit, die spanische Staatsbürgerschaft nach einem Aufenthalt von 10 Jahren zu erhalten.

  • Kann ich das Visum für Reisen in der Europäischen Union verwenden?

    Ja, dieses Visum berechtigt Sie dazu, sich in der Europäischen Union in den Ländern des Schengener Abkommens frei zu bewegen.

    Dem Schengener Abkommen angehören an Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Schweden und die Schweiz.

  • Ist es nur für den Investor?

    Nein, das Goldene Visum erkennt das Recht auf Familienzusammenführung der Begünstigten an, d.h. der Anspruch auf das Visum erstreckt sich auf direkte Familienmitglieder, Ehepartner, erwachsene Kinder und Eltern, die von den Inanspruchnehmern des Goldenen Visums wirtschaftlich abhängig sind.

    Das Goldene Visum berechtigt auch den Ehepartner des Investors zu arbeiten.

  • Wie hoch ist die obligatorische Mindestinvestition?

    Im Falle von Investitionen in Immobilien muss diese bei einem oder mehreren Käufen mindestens 500.000 Euro (vor Steuern) betragen.

  • Was sind die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt eines Goldenen Visums?

    Nicht-EU-Bürger müssen volljährig sein, dürfen weder in Spanien noch in einem anderen Land vorbestraft sein und müssen rechtmäßig in das Land eingereist sein.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um unter diesen Umständen nach Spanien einzureisen?

    Investoren, die ein Goldenes Visum beantragen, müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die ihren Aufenthalt in Spanien abdeckt.

    Dies gilt auch für Familienmitglieder, wenn sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

    Sie müssen nachweisen, dass sie über finanzielle Mittel in Höhe von 26.500 Euro pro Jahr verfügen, zuzüglich weiterer 6.600 Euro für jedes Familienmitglied.

    Außerdem müssen Sie bescheinigen, dass Sie keine ansteckenden Krankheiten haben.

  • Was ist der erste Schritt?

    Das ist ganz einfach. Reichen Sie einfach die erforderlichen Unterlagen beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland ein.

  • Wie lange dauert das?

    Es dauert eine Woche um die eingereichten Unterlagen zu prüfen und weitere 20 Tage bis das Konsulat seine Entscheidung trifft..

  • Wie geht es weiter?

    Wenn das Konsulat eine positive Entscheidung getroffen hat haben die Antragsteller einen Monat Zeit um beim Konsulat einen formellen Visumantrag zu stellen.

    Sobald dieser eingegangen ist, können Sie nach Spanien reisen und ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Sobald Sie in Spanien angekommen sind, müssen Sie die Identifikationskarte für Ausländer (NIE) beantragen, die in jeder nationalen Polizeidienststelle zu bekommen ist.

  • Wie kann ich nachweisen, dass ich in Eigentum investiert habe?

    Mit einer Bescheinigung des Eigentums, der Lasten und Belastungen aus dem Grundbuchregister. Diese Bescheinigung muss innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung des Visum Antrags eingereicht werden.

    Wenn die Immobilie zum Zeitpunkt der Einreichung des Visum Antrags noch vom Grundbuchregister bearbeitet wird, genügt eine Bescheinigung über die Vorlage der Kaufurkunde zusammen mit dem Dokument, das die Zahlung der entsprechenden Gebühren belegt.